Konzept der außerklinischen Intensivbetreuung
mit Heimbeatmung
Pflegerische Grundidee
Die gravierenden Fortschritte in der intensivmedizinischen Versorgung haben die Lebenserwartung von Patienten mit schwersten Erkrankungen erheblich verbessert.
Dadurch entsteht eine wachsenden Zahl von Patienten, die dauerhaft oder vorübergehend auf die Hilfe von intensivmedizinischem Fachpersonal und Apparatetechnik angewiesen sind.
Intensivpflegebedürftige sind insbesondere
- Beatmungspatienten
- Wachkomapatienten
- Querschnittgelähmte Patienten
- Patienten mit anderen schwersten neurologischen und / oder internistischen Krankheitsbildern.
Unser pflegerischer Auftrag
Die Versorgung durch uns als ambulanter Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege mit Heimbeatmung ist durch den Ansatz entstanden
- tracheotomierte,
- dauerbeatmete
- oder anderweitig gesundheitlich schwerstbeeinträchtigte Menschen
mit 24 Std.- Pflegebedarf eine Lebenssituation zu verschaffen, die die Integration dieser intensivpflegebedürftigen Patienten in die häusliche Umgebung möglich macht.
Durch die 24 Std.- Betreuung ist eine Versorgung mit bester Pflegequalität ohne Zeitdruck möglich.
Ziele:
- Schaffung höchster Pflege- und Betreuungsqualität
- Verbesserung der Lebensqualität des Betroffenen und seiner Angehörigen
- Der Betroffene hat die Möglichkeit, seine noch vorhandenen Ressourcen zu aktivieren und weiterzuentwickeln.
- Besserung bzw. Stabilisierung der Atemfunktion und der körperliche Allgemeinzustandes
- Reduzierung der Klinikaufenthalte und damit Verhinderung von durch Krankenhauserreger hervorgerufene Infekte.
Die räumliche und pflegerische Struktur
Die Betreuung schwerstkranker, insbesondere beatmungspflichtiger Menschen erfordert vom Pflegepersonal
- umfangreiche medizinisch – pflegerische – therapeutische Kompetenz.
- kontinuierliche , breitgefächerte Fortbildung in der intensivmedizinischen Behandlungspflege, sowie die sichere Handhabung medizinischer Geräte.
- den Anforderungen angepasste Aufbau und Ablauforganisation.
Räumlichkeiten:
Wir betreuen unsere Patienten in speziell konzipierten und ausgestatteten Wohngemeinschaften. Die Zimmer sind so vorbereitet, dass eine Versorgung eines Intensivpatienten außerklinisch stattfinden kann ohne dass der häusliche Charakter der Wohnung verloren geht.
Die gesamte Wohnung ist mit großem Bad, Gemeinschaftsraum sowie mit den notwendigen hygienischen Vorrichtungen ausgestattet.
Eine Wohngemeinschaft ist auf max. 6 Patienten in Einzelzimmern beschränkt. Die Zimmer werden vom Pflegedienst an die Bewohner vermietet.
Patientenbezogene technische Ausstattung durch die Kranken- bzw. Pflegekasse:
- Beatmungsmaschinen und Zubehör werden von spezialisierten Sanitätshäusern zur Verfügung gestellt - als Leihgabe der jeweiligen Krankenkasse
- Pflegerische Hilfsmitte, einschließlich Pflegebett, werden ebenfalls größten Teils von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse bereitgestellt.
Darüber hinaus werden von unserem Pflegedienst ergänzend weitere Therapiegeräte und kostenlos medizinische und pflegerische Hilfsmittel angeboten (Therapiefahrräder, Körperpflegemittel, nicht rezeptpflichtige Medikamente in Absprache mit den Ärzten).
Zur Sicherung der medizinischen Versorgung der Patienten steht uns ein Fachärzte-Netzwerk zur Verfügung:
- Facharzt für Anästhesie
- Facharzt für Allgemeinmedizin
- Facharzt für Neurologie
- Facharzt für Laryngologie
- Facharzt für Urologie
- Facharzt für Chirurgie
- Facharzt für Dermatologie
Die therapeutische Betreuung
Die Betreuung in der Langzeitpflege bedeutet für uns die Fortsetzung der therapeutischen Versorgung, die schon auf der Intensivstation oder der Reha-Klinik begonnen wurde.
Bedarfsgerecht, nach ärztlicher Verordnung werden durch qualifizierte externe Kooperationspartner und das Pflege Team folgenden Therapien angeboten:
- Krankengymnastik (Bobath -Therapie, Voyter usw.)
- Ergotherapie
- Logopädie
Finanzierung
Die Versorgung der Pflegebedürftigen Menschen wird durch die Krankenkasse nach SGB V und die Pflegekasse nach SGB XI finanziert. Ein möglicher geringer Mehrbedarf muss durch den Betroffenen selber finanziert werden. Die Unterstützung des Sozialamtes nach SGB XII ist möglich.
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